Abschaffung Eigenmietwert

18.11.2025

Bei der Abstimmung vom 28.09.2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.

Der genaue Einführungstermin sowie Details zu den kantonalen Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Auf kantonaler Ebene könnten Abzüge für energetische Sanierungen oder für Kosten bei geschützten Bauten zugelassen werden.
Der Schuldzinsabzug entfällt nicht nur für Hypotheken, sondern auch für Konsumkredite. Einzig bei der Erstanschaffung eines Eigenheims können während 10 Jahren beschränkte Abzüge der Schuldzinsen geltend gemacht werden.

Für vermietete Liegenschaften ändert sich nichts. Mieteinnahmen, Schuldzinsen und Unterhaltskosten sind zu deklarieren. Bei gemischt genutzten Liegenschaften ist der Anteil der Schuldzinsen für die vermietete Liegenschaft im Verhältnis zum Gesamteinkommen zugelassen.

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