Abschaffung Eigenmietwert
18.11.2025
Bei der Abstimmung vom 28.09.2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
Der genaue
Einführungstermin sowie Details zu den kantonalen Einzelheiten sind noch nicht
bekannt.
Auf kantonaler
Ebene könnten Abzüge für energetische Sanierungen oder für Kosten bei
geschützten Bauten zugelassen werden.
Der
Schuldzinsabzug entfällt nicht nur für Hypotheken, sondern auch für Konsumkredite.
Einzig bei der Erstanschaffung eines Eigenheims können während 10 Jahren
beschränkte Abzüge der Schuldzinsen geltend gemacht werden.
Für vermietete
Liegenschaften ändert sich nichts. Mieteinnahmen, Schuldzinsen und Unterhaltskosten
sind zu deklarieren. Bei gemischt genutzten Liegenschaften ist der Anteil der Schuldzinsen für die vermietete
Liegenschaft im Verhältnis zum Gesamteinkommen zugelassen.
