Vorsorgen für den Notfall
18.11.2025
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Verfügungen von Todes wegen
Sehr schnell kann sich die gesundheitliche Situation im Leben verändern. Um den Angehörigen zu helfen, kann vorgesorgt werden:
- Patientenverfügung
Wie stark bei einem Unfall oder bei einer Krankheit lebensverlängernde Massnahmen angewendet werden dürfen, kann in der Patientenverfügung bestimmt werden. - Vorsorgen bei Handlungsunfähigkeit
Wer Entscheidungen im Bereich der Gesundheit oder der Finanzen übernehmen darf, kann mittels Vorsorgeauftrag zugewiesen werden. Die Kinder-/Erwachsenenschutzbehörde (KESB) muss den Vorsorgeauftrag zum gegebenen Zeitpunkt prüfen und validieren. Danach erhält die beauftragte Person eine Vollmacht. - Vorsorgen im Todesfall
Mittels eines Testaments, Ehevertrags oder Erbvertrags kann die gesetzliche Erbfolge verändert werden. Dabei sind die Pflichtteile zu beachten.
