Vorsorgen für den Notfall

18.11.2025

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Verfügungen von Todes wegen

Sehr schnell kann sich die gesundheitliche Situation im Leben verändern. Um den Angehörigen zu helfen, kann vorgesorgt werden:

  • Patientenverfügung
    Wie stark bei einem Unfall oder bei einer Krankheit lebensverlängernde Massnahmen angewendet werden dürfen, kann in der Patientenverfügung bestimmt werden.

  • Vorsorgen bei Handlungsunfähigkeit
    Wer Entscheidungen im Bereich der Gesundheit oder der Finanzen übernehmen darf, kann mittels Vorsorgeauftrag zugewiesen werden. Die Kinder-/Erwachsenenschutzbehörde (KESB) muss den Vorsorgeauftrag zum gegebenen Zeitpunkt prüfen und validieren. Danach erhält die beauftragte Person eine Vollmacht.

  • Vorsorgen im Todesfall
    Mittels eines Testaments, Ehevertrags oder Erbvertrags kann die gesetzliche Erbfolge verändert werden. Dabei sind die Pflichtteile zu beachten.

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