Sparen 3a

17.11.2025

Beiträge und Nachzahlung in die Säule 3a

Durch eine Gesetzesänderung auf 1.1.2025 kann eine versäumte Einzahlung in die Säule 3a noch 10 Jahre nachgeholt werden.
Zuerst muss der volle Betrag vom Steuerjahr einbezahlt werden.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, kann eine zusätzliche Einzahlung für die Nachzahlung erfolgen:
Man wäre im nachzuholenden Jahr ebenfalls berechtigt gewesen für den Abzug (Erwerbstätigkeit vorhanden) und der Maximalbetrag von damals wurde noch nicht ausgeschöpft

Maximalbeiträge an die Säule 3a pro Jahr:
2025 CHF 7'258 / CHF 36'288
2026 CHF 7'258 / CHF 36'288
Der höhere Beitrag gilt für Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.

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